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   BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18   

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BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18 (https://dejure.org/2018,39309)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 1 StR 358/18 (https://dejure.org/2018,39309)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 358/18 (https://dejure.org/2018,39309)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe des Verkaufswerts der gestohlenen Waren i.R.d. Vermögenszuflusses durch kurzzeitigen Zugriff in der Gewahrsamssphäre des Berechtigten

  • rewis.io

    Wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt bei kurzzeitigem Zugriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe des Verkaufswerts der gestohlenen Waren i.R.d. Vermögenszuflusses durch kurzzeitigen Zugriff in der Gewahrsamssphäre des Berechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung der Taterträge - und die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Diebesgut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 81
  • StV 2019, 737 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.08.2018 - 3 StR 302/18

    Keine Einziehungsanordnung bei fehlender wirtschaftlicher Verfügungsgewalt über

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18
    Denn der Angeklagte erlangte in keiner Phase des Tatablaufs die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über das Diebesgut (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, juris Rn. 8 und vom 9. August 2018 - 3 StR 302/18, juris Rn. 2; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8 mwN).

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2018 - 3 StR 302/18, juris Rn. 2 mwN) die Einziehung des Wertes von Taterträgen auf 10.000 Euro beschränken.

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18
    Denn der Angeklagte erlangte in keiner Phase des Tatablaufs die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über das Diebesgut (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, juris Rn. 8 und vom 9. August 2018 - 3 StR 302/18, juris Rn. 2; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18
    Dieser kurzzeitige Zugriff in der Gewahrsamssphäre des Berechtigten genügte nicht, um einen Vermögenszufluss bei dem Angeklagten zu bewirken (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12 ff. und vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93 mwN; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44 f.).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18
    Denn der Angeklagte erlangte in keiner Phase des Tatablaufs die wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über das Diebesgut (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, juris Rn. 8 und vom 9. August 2018 - 3 StR 302/18, juris Rn. 2; Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18
    Dieser kurzzeitige Zugriff in der Gewahrsamssphäre des Berechtigten genügte nicht, um einen Vermögenszufluss bei dem Angeklagten zu bewirken (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12 ff. und vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93 mwN; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44 f.).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13

    Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 358/18
    Dieser kurzzeitige Zugriff in der Gewahrsamssphäre des Berechtigten genügte nicht, um einen Vermögenszufluss bei dem Angeklagten zu bewirken (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 12 ff. und vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93 mwN; Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44 f.).
  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und

    Dieser nur ganz kurzzeitige Besitz zum Zwecke der Weitergabe ohne faktische Verfügungsmacht (transitorischer Besitz) begründete noch keinen rechtserheblichen Vermögenszufluss bei der Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, NStZ-RR 2022, 339; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 30 Rn. 12; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 358/18, NStZ 2019, 81 Rn. 2; Urteile vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, NStZ-RR 2019, 14, 15 f.; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1 Rn. 12, 14).
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Beteiligung an einer aus der Türkei heraus gesteuerten Gruppierung zur Begehung

    Ein Ausnahmefall des lediglich "transitorischen Besitzes" (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22, wistra 2023, 206 Rn. 6 f.; Urteile vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, NStZ-RR 2022, 339; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20, NStZ 2021, 221 Rn. 16; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 358/18, NStZ 2019, 81 Rn. 2; Urteile vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, NStZ-RR 2019, 14, 15 f.; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1 Rn. 12, 14) war ungeachtet der Ablieferungspflicht der Angeklagten und ihrer engmaschigen telefonischen Kontrolle nicht gegeben.
  • BGH, 09.08.2023 - 3 StR 1/23

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich Haftung als

    Insoweit hat das Landgericht eine gesamtschuldnerische Haftung verneint (UA Bl. 149; vgl. BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2018 - 1 StR 358/18, juris Rn. 4).".
  • LG München I, 27.06.2019 - 12 KLs 319 Js 227596/16

    Voraussetzungen der leichtfertigen Geldwäsche

    Es handelt sich daher um einen Vermögenszufluss bei den Angeklagten, der über einen lediglich kurzzeitigen und transitorischen Zugriff auf das überwiesene Geld hinausgeht (vgl. insoweit auch BGH Beschluss vom 24.10.2018, 1 StR 358/18).
  • OLG Koblenz, 23.06.2022 - 4 OLG 4 Ss 85/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Gehilfen bei Mitverfügungsmacht

    An der erforderlichen Mitverfügungsgewalt fehlt es trotz Zugriffs ausnahmsweise nur dann, wenn dieser lediglich kurzzeitig und transitorisch ausgeübt wird (BGH a.a.O.; Beschl. 1 StR 358/18 v. 24.10.2018 - NStZ 2019, 81 f.; Gericke, StraFo 2021, 274).
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